Sperren
Da sich im Internet
jeder auf irgendeine Weise darstellen kann, gibt es natürlich
auch Webseiten, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet
sind oder gar verboten. In einigen Ländern, vorausgesetzt, die
Webseite ist dort angemeldet, gibt es eine Schutzklausel. Nutzer
müssen nachweisen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind und
dürfen dann die Webseite weiter nutzen. Jedoch ist dies sehr
selten der Fall, so dass die Erziehungsberechtigten selbst Sperren
für Webseiten einrichten müssen. Denn einen Ausweis
können sich die Jugendlichen oder Kinde auch mal eben bei Mama
oder Papa klauen, um die Ausweisnummer auf der entsprechenden Seite
einzugeben.
Mit Hilfe von Computer
Programmen kann man den Zugriff auf Webseiten sperren. Somit werden
nicht nur den Kindern und Jugendlichen geholfen auf ungewollte
Webseiten zu stoßen, sondern auch, dass andere ihre Kinder
via IP-Adresse ausfindig machen können. Im Netz lauern nicht
nur technische unsichtbare Fallen, wie Hacker oder Bugs
(Würmer). Leider machen sich, aufgrund der extremen
Anonymität auch Menschen das Internet zu nutze, die
für die Gesellschaft eine Gefahr darstellen könnten.